mamamia Ratgeber – Alles zur 24-Stunden-Betreuung

Mit mamamia finden Sie schnell und unkompliziert die passende Betreuungskraft aus Osteuropa – direkt, sicher und ohne Umwege. Als Plattform mit über 19 Jahren Erfahrung in der häuslichen Betreuung wissen wir, worauf es wirklich ankommt.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die 24-Stunden-Betreuung funktioniert, wann sie sinnvoll ist, was sie kostet – und wie Sie die Organisation Schritt für Schritt meistern.
Wenn gewünscht, mit persönlicher Begleitung durch regionale Fachberater/Vermittler.

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1. Was ist eine 24-Stunden-Pflege?

Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung ist eine besondere Form der Unterstützung im eigenen Zuhause: Eine Betreuungskraft aus Osteuropa zieht für mehrere Wochen in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein und begleitet sie durch den Alltag. Ziel ist es, ein Leben in Würde, Sicherheit und gewohnter Umgebung zu ermöglichen – gerade dann, wenn die alleinige Versorgung durch Angehörige oder ambulante Dienste nicht mehr ausreicht.

Typische Aufgaben der Betreuungskraft:

  • Hilfe bei der Körperpflege (z. B. Waschen, Toilettengang, Ankleiden)
  • Unterstützung im Haushalt (z. B. Kochen, Putzen, Einkaufen)
  • Begleitung im Alltag (z. B. Arztbesuche, Spaziergänge, Gespräche)
  • Struktur und Gesellschaft (z. B. feste Tagesabläufe, gemeinsame Mahlzeiten)

Wichtig: Der Begriff „24-Stunden“ bedeutet nicht, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet. Gesetzlich geregelt sind Arbeitszeiten von ca. 40 Stunden pro Woche, ergänzt durch Bereitschaftszeiten – mit geregelten Pausen und Ruhephasen.

Wie lange bleibt eine Betreuungskraft?

Meistens arbeiten die Betreuungskräfte im sogenannten Turnusmodell. Das bedeutet: Sie bleiben 4–12 Wochen am Stück und werden danach durch eine andere Kraft abgelöst. So kann durchgehende Betreuung sichergestellt werden, ohne einzelne Kräfte zu überlasten.

2. Wann ist die 24-Stunden-Betreuung sinnvoll?

Nicht jede Pflegesituation erfordert sofort eine vollzeitliche Betreuungskraft – aber in vielen Fällen ist die 24-Stunden-Betreuung eine besonders wertvolle Lösung. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, so lange wie möglich im eigenen Zuhause zu bleiben, statt in ein Pflegeheim umzuziehen.

Diese Betreuungsform ist besonders geeignet, wenn:

  • der Alltag ohne Hilfe nicht mehr gut zu bewältigen ist (z. B. bei Mobilitätseinschränkungen, beginnender Demenz oder altersbedingter Hilfsbedürftigkeit)
  • Ihre Angehörigen weiterhin in der gewohnten Umgebung leben möchten
  • Angehörige nicht dauerhaft vor Ort sein können, z. B. wegen Berufstätigkeit oder räumlicher Entfernung
  • ambulante Dienste allein nicht ausreichen (z. B. weil sie nur stundenweise unterstützen)
  • nachts niemand erreichbar ist und Sicherheit gewährleistet sein soll
  • ein Umzug in ein Pflegeheim vermieden werden soll

Vorteile für Pflegebedürftige und Angehörige:

  • Kontinuität: dieselbe Person lebt mit im Haushalt
  • Persönliche Nähe statt anonyme Pflege
  • Entlastung der Familie im Alltag
  • Mehr Sicherheit – gerade bei eingeschränkter Orientierung oder Sturzgefahr
  • Individueller Rhythmus statt starre Pflegezeiten

Die 24-Stunden-Betreuung bietet also eine menschliche, verlässliche und alltagsnahe Unterstützung – direkt dort, wo sie gebraucht wird.

3. Welche Leistungen übernimmt eine Betreuungskraft – und was nicht?

Eine Betreuungskraft aus Osteuropa übernimmt viele Aufgaben im Alltag – immer angepasst an die individuelle Situation der pflegebedürftigen Person. Wichtig ist: Die Betreuung ist nicht mit einer professionellen Pflegekraft zu verwechseln, die medizinische Behandlungen durchführt. Stattdessen liegt der Schwerpunkt auf Unterstützung, Begleitung und Haushalt.

Typische Aufgaben im Überblick:

Körperpflege (Grundpflege):

  • der Alltag ohne Hilfe nicht mehr gut zu bewältigen ist (z. B. bei Mobilitätseinschränkungen, beginnender Demenz oder altersbedingter Hilfsbedürftigkeit)
  • Ihre Angehörigen weiterhin in der gewohnten Umgebung leben möchten
  • Angehörige nicht dauerhaft vor Ort sein können, z. B. wegen Berufstätigkeit oder räumlicher Entfernung
  • ambulante Dienste allein nicht ausreichen (z. B. weil sie nur stundenweise unterstützen)
  • nachts niemand erreichbar ist und Sicherheit gewährleistet sein soll
  • ein Umzug in ein Pflegeheim vermieden werden soll

Haushalt & Organisation:

  • Kochen und gemeinsames Essen zubereiten
  • Einkäufe erledigen
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäsche waschen und bügeln

Begleitung im Alltag:

  • Gemeinsame Spaziergänge
  • Arztbesuche oder Erledigungen
  • Angehörige nicht dauerhaft vor Ort sein können, z. B. wegen Berufstätigkeit oder räumlicher Entfernung
  • Unterhaltung und Gespräche
  • Tagesstruktur schaffen (z. B. Mahlzeiten planen)

Was gehört nicht zu den Aufgaben einer osteuropäischen Pflegekraft?

Nicht übernommen werden dürfen:

  • Medizinische Behandlungspflege (z. B. Spritzen, Infusionen, Verbandswechsel)
  • Gabe von Medikamenten in Eigenverantwortung
  • Invasive Maßnahmen oder Tätigkeiten, die examiniertes Pflegepersonal voraussetzen

Diese Aufgaben müssen – sofern notwendig – von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Eine Kombination aus 24-Stunden-Betreuung und professioneller Pflege ist aber jederzeit möglich.

4. Was sind die Voraussetzungen für eine Betreuung zu Hause?

Damit eine Betreuungskraft gut im Haushalt mitleben und unterstützen kann, müssen vor Ort einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Die Anforderungen sind überschaubar – aber entscheidend für eine gelingende Betreuung.

Was sollte vorhanden sein?

Ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft

(z.B. altes Kinder- oder Gästezimmer) Die Betreuungskraft benötigt ein separates, abschließbares Zimmer mit:

  • Bett und sauberer Schlafmöglichkeit
  • Schrank oder Kommode zur Aufbewahrung persönlicher Dinge
  • Fenster, Heizung und Licht

Zugang zu Bad und Toilette

Ideal ist eine Mitnutzung eines Badezimmers. Separate Sanitärbereiche sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.

WLAN-Verbindung

Viele Betreuungskräfte möchten mit ihrer Familie zu Hause in Kontakt bleiben oder Übersetzungs-Apps nutzen – eine stabile Internetverbindung ist dafür wichtig.

Alltagsinfos & Erwartungen

Für einen guten Start ist es hilfreich, bereits vorab Informationen bereitzustellen, z. B.:

  • Tagesstruktur (Aufstehzeiten, Essenszeiten etc.)
  • gesundheitliche Einschränkungen
  • Vorlieben, Gewohnheiten, ggf. Pflegehilfsmittel
  • wichtige Hinweise zum Haushalt oder Verhalten

Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Die Betreuungskraft ist eine wertvolle Hilfe – aber keine Ersatzfamilie. Eine gute Betreuung funktioniert nur im Zusammenspiel mit den Angehörigen. Wer Verantwortung teilt, Aufgaben gemeinsam plant und für eine gute Atmosphäre sorgt, legt den Grundstein für ein stabiles und respektvolles Zusammenleben.Nur wenn sich die Betreuungskraft wohlfühlt, kann sie auch zuverlässig und menschlich handeln. Wertschätzung, Geduld und klare Absprachen helfen beiden Seiten weiter.

5. Welche rechtlichen Modelle gibt es in der 24-Stunden-Betreuung?

Wenn Sie eine Betreuungskraft aus Osteuropa legal in Ihrem Zuhause einsetzen möchten, gibt es in Deutschland mehrere zulässige Modelle. Diese unterscheiden sich vor allem darin, wo die Betreuungskraft angestellt oder abgesichert ist – und wie die rechtliche Verantwortung geregelt wird.

Gängige und rechtlich zulässige Modelle:

1. Entsendemodell (häufigste Variante)

Die Betreuungskraft ist in ihrem Heimatland (z. B. Polen, Rumänien oder Bulgarien) bei einem dortigen Unternehmen angestellt. Dieses entsendet sie für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland.Vorteile:

  • Sozialversicherung im Herkunftsland
  • Alle Beiträge und Abgaben werden dort abgeführt
  • EU-rechtlich erlaubt (Entsenderichtlinie)

2. Selbstständiges Modell

Die Betreuungskraft arbeitet in Deutschland auf selbstständiger Basis. Dieses Modell ist zulässig, wenn eine echte Selbstständigkeit vorliegt – also keine klare Weisungsbindung, kein fester Arbeitsplan, sondern eigenverantwortliches Handeln.

Wichtig: Es darf keine Scheinselbstständigkeit vorliegen – d. h., die Betreuungskraft darf nicht wie eine angestellte Person in den Tagesablauf eingegliedert sein.

3. Zwischenmodell – z. B. „Umowa zlecenie“ (freier Dienstvertrag aus Polen)

In manchen Ländern (z. B. Polen) gibt es flexible Vertragsformen wie die „Umowa zlecenie“. Hierbei ist die Betreuungskraft nicht fest angestellt, aber offiziell gemeldet und sozialversichert. Dieses Modell liegt zwischen Entsendung und Selbstständigkeit und wird zunehmend genutzt.

Arbeitszeitregelungen – was ist erlaubt?

Auch wenn die Betreuungskraft im Haushalt lebt, gelten bei den meisten Modellen bestimmte Arbeitszeitvorgaben:

  • Maximal ca. 40 Stunden pro Woche (z. B. bei Entsendemodellen)
  • Ruhezeiten und Pausen sind verpflichtend
  • Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft ist nicht zulässig

Bei selbstständigen Betreuungskräften gelten formal keine festen Arbeitszeitgrenzen, jedoch sollte auch hier im Sinne einer fairen und wertschätzenden Zusammenarbeit darauf geachtet werden, dass die Belastung nicht zu hoch wird.Denn nur wer respektvoll mit den Kräften umgeht, schafft eine Basis für eine langfristige und stabile Betreuung.

6. Was kostet eine 24-Stunden-Betreuungskraft?

Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung variieren je nach Anbieter, Qualifikation und Sprachkenntnissen der Betreuungskraft. In der Regel bewegen sich die monatlichen Gesamtkosten zwischen 2.200 € und 3.500 €.Ein realistischer Durchschnittswert liegt bei etwa 2.500 € pro Monat – inklusive aller Vermittlungs- und Agenturleistungen.

Wovon hängen die Kosten ab?

  • Qualifikation und Erfahrung der Betreuungskraft
  • Deutschkenntnisse (Grundkenntnisse, Mittelstufe, fließend)
  • Betreuungsbedarf und individuelle Anforderungen
  • Art des Vermittlungsmodells (z. B. Entsendung oder Selbstständigkeit)
  • Laufzeit und Turnus (z. B. alle 4 oder 8 Wochen Wechsel)

Zusätzliche Kosten, die einkalkuliert werden sollten:

Auch wenn die Betreuungskraft im Haushalt lebt, gelten bei den meisten Modellen bestimmte Arbeitszeitvorgaben:

  • Fahrtkosten: ca. 0–150 € pro Einsatz
  • Feiertagszuschläge: z. B. für Weihnachten oder Ostern
  • Verpflegung und Unterkunft: Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt und wird mitversorgt
  • Haushaltskosten: Strom, Heizung, Wasser – bleiben unverändert

Gut zu wissen: Die tatsächliche finanzielle Belastung lässt sich durch Zuschüsse, Pflegegeld und Steuervergünstigungen deutlich senken. Darauf gehen wir im nächsten Abschnitt ein.

7. Welche Zuschüsse und Entlastungen gibt es?

Die 24-Stunden-Betreuung wird zwar nicht direkt als Sachleistungen von der Pflegeversicherung finanziert, aber es gibt eine Vielzahl an Zuschüssen und steuerlichen Entlastungen, mit denen sich die Kosten erheblich senken lassen. Viele Familien zahlen am Ende weniger als 1.000 € pro Monat aus eigener Tasche.

Überblick über mögliche Entlastungen:

Pflegegeld (monatlich, je nach Pflegegrad):

Wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt – zur freien Verwendung, z. B. für eine Betreuungskraft.

Pfllegegrad
Betrag
Pflegegrad 2
347 Euro
Pflegegrad 3
599 Euro
Pflegegrad 4
800 Euro
Pflegegrad 5
999 Euro

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (kombinierbar):

Wenn z. B. Angehörige verhindert sind oder eine Übergangslösung gebraucht wird.

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI):

Für alle Pflegegrade ab Stufe 1 – kann für Betreuung und haushaltsnahe Unterstützung verwendet werden.

Steuervorteile:

Pflegekosten können steuerlich geltend gemacht werden – z. B. als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastung.

Maßnahme
Steuerlicher Vorteil
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)
bis zu 4.000 € / Jahr
Außergewöhliche Belastungen (§ 33 EStG)
ca. 3.000–6.000 € / Jahr
Pflege Pauschbetrag für Angehörige
bis zu 1.800 € / Jahr

Beispielrechnung bei Pflegegrad 4:

Pflegekosten können steuerlich geltend gemacht werden – z. B. als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastung.

Gesamtkosten Betreuung:
30.000 € / Jahr
Zuschüsse & Ersparnisse:
ca. 21.700 € – 25.500 €
Effektive Eigenbelastung:
ca. 370 € bis 690 € pro Monat

8. Welche Pflegegrade gibt es – und was bedeuten sie?

Die Pflegegrade bestimmen, wie hoch der Unterstützungsbedarf einer Person ist – und damit auch, welche Leistungen von der Pflegeversicherung gezahlt werden. Sie reichen von Pflegegrad 1 (geringe Einschränkung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Bedarf).

Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegegeld und weitere Zuschüsse stehen zur Verfügung.

Übersicht der Pflegegrade (Stand 2025):

Grad
Geld
/ Mo.
Detail Info
1
0 €
Geringe Beeinträchtigungen. Kein Pflegegeld, aber Anspruch auf Beratung und Entlastungsleistungen (z. B. 131 €/Monat).
2
347 €
Erhebliche Beeinträchtigungen. Erste regelmäßige Geldleistungen für private Betreuung möglich.
3
599 €
Schwere Beeinträchtigungen. Deutlich erhöhter Unterstützungsbedarf, häufig in mehreren Bereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung).
4
800 €
Schwerste Beeinträchtigungen. Kontinuierliche Hilfe erforderlich, auch nachts oder bei Weglauftendenz.
5
999 €
Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen – etwa bei Demenz oder neurologischen Erkrankungen. Rund-um-Unterstützung nötig.

Die Pflegegrade helfen dabei:

Übersicht der Pflegegrade (Stand 2025):

Pflegegrad
Pflegegeld / Mo.
Kurzbeschreibung
1
0 €
Geringe Beeinträchtigungen. Kein Pflegegeld, aber Anspruch auf Beratung und Entlastungsleistungen (z. B. 131 €/Monat).
2
347 €
Erhebliche Beeinträchtigungen. Erste regelmäßige Geldleistungen für private Betreuung möglich.
3
599 €
Schwere Beeinträchtigungen. Deutlich erhöhter Unterstützungsbedarf, häufig in mehreren Bereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung).
4
800 €
Schwerste Beeinträchtigungen. Kontinuierliche Hilfe erforderlich, auch nachts oder bei Weglauftendenz.
5
999 €
Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen – etwa bei Demenz oder neurologischen Erkrankungen. Rund-um-Unterstützung nötig.

Die Pflegegrade helfen dabei:

9. Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Ein anerkannter Pflegegrad ist die Grundlage dafür, Pflegegeld und weitere Unterstützungsleistungen zu erhalten – z. B. für die Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung. Der Antrag ist unkompliziert und kann von der betroffenen Person oder den Angehörigen gestellt werden.

Schritt-für-Schritt zum Pflegegrad:

1. Antrag stellen

Kontaktieren Sie die Pflegekasse (die ist bei der Krankenkasse angesiedelt) telefonisch oder schriftlich. Ein formloser Antrag genügt zunächst. Sie erhalten dann ein Antragsformular zugeschickt.

2. Termin mit dem MDK oder Medicproof

Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung – bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst (MD), bei Privatversicherten durch Medicproof. Der Termin findet meist im Zuhause der pflegebedürftigen Person statt.

3. Vorbereitung auf den Begutachtungstermin

Dokumentieren Sie bereits im Vorfeld typische Alltagssituationen und Schwierigkeiten. Hilfreich sind z. B.:

  • Pflegetagebuch (Wie viel Hilfe wird wann benötigt?)
  • Auflistung von Hilfsmitteln und Medikamenten
  • Verpflegung und Unterkunft: Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt und wird mitversorgt
  • Beispiele für Einschränkungen (z. B. Sturzgefahr, Orientierungslosigkeit)

Tipp: Viele pflegebedürftige Menschen neigen dazu, ihren Zustand aus Stolz oder Gewohnheit zu beschönigen. Um eine realistische Einschätzung zu ermöglichen, ist es hilfreich, den Termin gemeinsam mit einer vertrauten Person oder einem Angehörigen wahrzunehmen. Sprechen Sie die wichtigsten Punkte vorher gemeinsam durch – am besten schriftlich.

4. Begutachtung

Die Gutachterin oder der Gutachter prüft sechs Lebensbereiche – u. a. Mobilität, Selbstversorgung, geistige Fähigkeiten und Alltagskompetenz. Daraus ergibt sich der Pflegegrad.

5. Bescheid erhalten

In der Regel folgt nach 2–4 Wochen der offizielle Bescheid mit der Einstufung. Ab dem Monat der Antragstellung können dann Leistungen bezogen werden.

Gut zu wissen:

  • Widerspruch möglich: Sie sind mit dem Pflegegrad nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
  • Pflegeberatung nutzen: Viele Pflegekassen bieten kostenfreie Beratungen zur Vorbereitung an.
  • Pflegegrade sind dynamisch: Sollte sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verschlechtern, kann eine Höherstufung beantragt werden.

10. Wie finde ich die passende Betreuungskraft?

Die passende Betreuungskraft zu finden, ist der wichtigste Schritt auf dem Weg zu einer gelungenen Betreuung – und oft auch der persönlichste. Denn eine gute Betreuung funktioniert nur, wenn beide Seiten zueinander passen: fachlich, sprachlich und menschlich.

Mit mamamia ist dieser Prozess einfach, direkt und transparent: Sie beschreiben Ihre Betreuungssituation – und passende Betreuungskräfte aus Osteuropa bewerben sich direkt bei Ihnen.

So funktioniert die Vermittlung mit mamamia:

  1. Registrierung & Bedarf beschreiben
    In wenigen Minuten legen Sie ein kostenloses Profil an und beschreiben die Betreuungssituation: Pflegegrad, gewünschter Start, Alltag, Einschränkungen, Sprachwünsche usw.
  2. Direkter Zugang zu Betreuungskräften
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  3. Bewerbungen in kurzer Zeit
    Pflegekräfte bewerben sich oft innerhalb von 30–60 Minuten direkt auf Ihre Anfrage. Sie wählen selbst, wer zu Ihnen passt – ohne Vorauswahl durch Vermittlungsstellen.
  4. Buchung & Begleitung
    Sie entscheiden, welche Betreuungskraft zu Ihnen kommt. Auf Wunsch begleitet Sie ein regionaler Ansprechpartner (Vermittler) bei der Organisation und dem Start.

Worauf sollten Sie bei der Auswahl achten?

  • Sprachkenntnisse: Wie wichtig ist die Verständigung – reicht Grundkenntnis oder wird gute Kommunikation benötigt?
  • Erfahrung: Hat die Betreuungskraft bereits mit Demenz, Rollstuhl oder bestimmten Krankheitsbildern gearbeitet?
  • Sympathie & Auftreten: Passt die Person zum Charakter der pflegebedürftigen Person?
  • Turnus: Wie lange bleibt die Betreuungskraft im Einsatz (z. B. 4, 6 oder 8 Wochen)?

Tipp: Vertrauen Sie nicht nur auf Lebensläufe – hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Die menschliche Ebene ist entscheidend.

Ihre Vorteile mit mamamia

Mit mamamia behalten Sie die Kontrolle, treffen selbst die Entscheidung und sehen alle verfügbaren Optionen – direkt, fair und ohne Umwege.

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