Mit mamamia finden Sie schnell und unkompliziert die passende Betreuungskraft aus Osteuropa – direkt, sicher und ohne Umwege. Als Plattform mit über 19 Jahren Erfahrung in der häuslichen Betreuung wissen wir, worauf es wirklich ankommt.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die 24-Stunden-Betreuung funktioniert, wann sie sinnvoll ist, was sie kostet – und wie Sie die Organisation Schritt für Schritt meistern.
Wenn gewünscht, mit persönlicher Begleitung durch regionale Fachberater/Vermittler.
Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung ist eine besondere Form der Unterstützung im eigenen Zuhause: Eine Betreuungskraft aus Osteuropa zieht für mehrere Wochen in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein und begleitet sie durch den Alltag. Ziel ist es, ein Leben in Würde, Sicherheit und gewohnter Umgebung zu ermöglichen – gerade dann, wenn die alleinige Versorgung durch Angehörige oder ambulante Dienste nicht mehr ausreicht.
Wichtig: Der Begriff „24-Stunden“ bedeutet nicht, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet. Gesetzlich geregelt sind Arbeitszeiten von ca. 40 Stunden pro Woche, ergänzt durch Bereitschaftszeiten – mit geregelten Pausen und Ruhephasen.
Meistens arbeiten die Betreuungskräfte im sogenannten Turnusmodell. Das bedeutet: Sie bleiben 4–12 Wochen am Stück und werden danach durch eine andere Kraft abgelöst. So kann durchgehende Betreuung sichergestellt werden, ohne einzelne Kräfte zu überlasten.
Nicht jede Pflegesituation erfordert sofort eine vollzeitliche Betreuungskraft – aber in vielen Fällen ist die 24-Stunden-Betreuung eine besonders wertvolle Lösung. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, so lange wie möglich im eigenen Zuhause zu bleiben, statt in ein Pflegeheim umzuziehen.
Die 24-Stunden-Betreuung bietet also eine menschliche, verlässliche und alltagsnahe Unterstützung – direkt dort, wo sie gebraucht wird.
Eine Betreuungskraft aus Osteuropa übernimmt viele Aufgaben im Alltag – immer angepasst an die individuelle Situation der pflegebedürftigen Person. Wichtig ist: Die Betreuung ist nicht mit einer professionellen Pflegekraft zu verwechseln, die medizinische Behandlungen durchführt. Stattdessen liegt der Schwerpunkt auf Unterstützung, Begleitung und Haushalt.
Diese Aufgaben müssen – sofern notwendig – von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Eine Kombination aus 24-Stunden-Betreuung und professioneller Pflege ist aber jederzeit möglich.
Damit eine Betreuungskraft gut im Haushalt mitleben und unterstützen kann, müssen vor Ort einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Die Anforderungen sind überschaubar – aber entscheidend für eine gelingende Betreuung.
(z.B. altes Kinder- oder Gästezimmer) Die Betreuungskraft benötigt ein separates, abschließbares Zimmer mit:
Ideal ist eine Mitnutzung eines Badezimmers. Separate Sanitärbereiche sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
Viele Betreuungskräfte möchten mit ihrer Familie zu Hause in Kontakt bleiben oder Übersetzungs-Apps nutzen – eine stabile Internetverbindung ist dafür wichtig.
Für einen guten Start ist es hilfreich, bereits vorab Informationen bereitzustellen, z. B.:
Die Betreuungskraft ist eine wertvolle Hilfe – aber keine Ersatzfamilie. Eine gute Betreuung funktioniert nur im Zusammenspiel mit den Angehörigen. Wer Verantwortung teilt, Aufgaben gemeinsam plant und für eine gute Atmosphäre sorgt, legt den Grundstein für ein stabiles und respektvolles Zusammenleben.Nur wenn sich die Betreuungskraft wohlfühlt, kann sie auch zuverlässig und menschlich handeln. Wertschätzung, Geduld und klare Absprachen helfen beiden Seiten weiter.
Wenn Sie eine Betreuungskraft aus Osteuropa legal in Ihrem Zuhause einsetzen möchten, gibt es in Deutschland mehrere zulässige Modelle. Diese unterscheiden sich vor allem darin, wo die Betreuungskraft angestellt oder abgesichert ist – und wie die rechtliche Verantwortung geregelt wird.
Die Betreuungskraft ist in ihrem Heimatland (z. B. Polen, Rumänien oder Bulgarien) bei einem dortigen Unternehmen angestellt. Dieses entsendet sie für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland.Vorteile:
Die Betreuungskraft arbeitet in Deutschland auf selbstständiger Basis. Dieses Modell ist zulässig, wenn eine echte Selbstständigkeit vorliegt – also keine klare Weisungsbindung, kein fester Arbeitsplan, sondern eigenverantwortliches Handeln.
Wichtig: Es darf keine Scheinselbstständigkeit vorliegen – d. h., die Betreuungskraft darf nicht wie eine angestellte Person in den Tagesablauf eingegliedert sein.
In manchen Ländern (z. B. Polen) gibt es flexible Vertragsformen wie die „Umowa zlecenie“. Hierbei ist die Betreuungskraft nicht fest angestellt, aber offiziell gemeldet und sozialversichert. Dieses Modell liegt zwischen Entsendung und Selbstständigkeit und wird zunehmend genutzt.
Auch wenn die Betreuungskraft im Haushalt lebt, gelten bei den meisten Modellen bestimmte Arbeitszeitvorgaben:
Bei selbstständigen Betreuungskräften gelten formal keine festen Arbeitszeitgrenzen, jedoch sollte auch hier im Sinne einer fairen und wertschätzenden Zusammenarbeit darauf geachtet werden, dass die Belastung nicht zu hoch wird.Denn nur wer respektvoll mit den Kräften umgeht, schafft eine Basis für eine langfristige und stabile Betreuung.
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung variieren je nach Anbieter, Qualifikation und Sprachkenntnissen der Betreuungskraft. In der Regel bewegen sich die monatlichen Gesamtkosten zwischen 2.200 € und 3.500 €.Ein realistischer Durchschnittswert liegt bei etwa 2.500 € pro Monat – inklusive aller Vermittlungs- und Agenturleistungen.
Auch wenn die Betreuungskraft im Haushalt lebt, gelten bei den meisten Modellen bestimmte Arbeitszeitvorgaben:
Gut zu wissen: Die tatsächliche finanzielle Belastung lässt sich durch Zuschüsse, Pflegegeld und Steuervergünstigungen deutlich senken. Darauf gehen wir im nächsten Abschnitt ein.
Die 24-Stunden-Betreuung wird zwar nicht direkt als Sachleistungen von der Pflegeversicherung finanziert, aber es gibt eine Vielzahl an Zuschüssen und steuerlichen Entlastungen, mit denen sich die Kosten erheblich senken lassen. Viele Familien zahlen am Ende weniger als 1.000 € pro Monat aus eigener Tasche.
Wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt – zur freien Verwendung, z. B. für eine Betreuungskraft.
Wenn z. B. Angehörige verhindert sind oder eine Übergangslösung gebraucht wird.
Für alle Pflegegrade ab Stufe 1 – kann für Betreuung und haushaltsnahe Unterstützung verwendet werden.
Pflegekosten können steuerlich geltend gemacht werden – z. B. als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastung.
Pflegekosten können steuerlich geltend gemacht werden – z. B. als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastung.
Die Pflegegrade bestimmen, wie hoch der Unterstützungsbedarf einer Person ist – und damit auch, welche Leistungen von der Pflegeversicherung gezahlt werden. Sie reichen von Pflegegrad 1 (geringe Einschränkung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Bedarf).
Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegegeld und weitere Zuschüsse stehen zur Verfügung.
Ein anerkannter Pflegegrad ist die Grundlage dafür, Pflegegeld und weitere Unterstützungsleistungen zu erhalten – z. B. für die Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung. Der Antrag ist unkompliziert und kann von der betroffenen Person oder den Angehörigen gestellt werden.
1. Antrag stellen
Kontaktieren Sie die Pflegekasse (die ist bei der Krankenkasse angesiedelt) telefonisch oder schriftlich. Ein formloser Antrag genügt zunächst. Sie erhalten dann ein Antragsformular zugeschickt.
2. Termin mit dem MDK oder Medicproof
Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung – bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst (MD), bei Privatversicherten durch Medicproof. Der Termin findet meist im Zuhause der pflegebedürftigen Person statt.
3. Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
Dokumentieren Sie bereits im Vorfeld typische Alltagssituationen und Schwierigkeiten. Hilfreich sind z. B.:
Tipp: Viele pflegebedürftige Menschen neigen dazu, ihren Zustand aus Stolz oder Gewohnheit zu beschönigen. Um eine realistische Einschätzung zu ermöglichen, ist es hilfreich, den Termin gemeinsam mit einer vertrauten Person oder einem Angehörigen wahrzunehmen. Sprechen Sie die wichtigsten Punkte vorher gemeinsam durch – am besten schriftlich.
4. Begutachtung
Die Gutachterin oder der Gutachter prüft sechs Lebensbereiche – u. a. Mobilität, Selbstversorgung, geistige Fähigkeiten und Alltagskompetenz. Daraus ergibt sich der Pflegegrad.
5. Bescheid erhalten
In der Regel folgt nach 2–4 Wochen der offizielle Bescheid mit der Einstufung. Ab dem Monat der Antragstellung können dann Leistungen bezogen werden.
Die passende Betreuungskraft zu finden, ist der wichtigste Schritt auf dem Weg zu einer gelungenen Betreuung – und oft auch der persönlichste. Denn eine gute Betreuung funktioniert nur, wenn beide Seiten zueinander passen: fachlich, sprachlich und menschlich.
Mit mamamia ist dieser Prozess einfach, direkt und transparent: Sie beschreiben Ihre Betreuungssituation – und passende Betreuungskräfte aus Osteuropa bewerben sich direkt bei Ihnen.
Tipp: Vertrauen Sie nicht nur auf Lebensläufe – hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Die menschliche Ebene ist entscheidend.
Mit mamamia behalten Sie die Kontrolle, treffen selbst die Entscheidung und sehen alle verfügbaren Optionen – direkt, fair und ohne Umwege.